Klage
სარჩელი für die gerichtliche Klage, საჩივარი für Beschwerde oder Rechtsbehelf. Entscheidend ist, ob ein Verfahren durch Klage eingeleitet oder nur eine Beanstandung erhoben wird.
Deutsch nutzt „Klage“ für die gerichtliche Durchsetzung eines Anspruchs. Georgisch ist dafür სარჩელი der Kernbegriff; სასარჩელო განცხადება bezeichnet stärker das eingereichte Schriftstück. საჩივარი klingt nach Beschwerde oder Rechtsbehelf. Wer Klage mit საჩივარი wiedergibt, verschiebt die Handlung von der Verfahrenseröffnung zur Beanstandung.
Klage ist სარჩელი, nicht allgemein საჩივარი.
Klageschrift ist სასარჩელო განცხადება, nicht immer nur სარჩელი.
Anspruch ist nicht Klage; der Anspruch wird durch die Klage geltend gemacht.
Kläger heißt მოსარჩელე, nicht bloß Antragsteller.
Klageschrift, Prozessvergleich, Zuständigkeitsprüfung: die Übersetzung muss zeigen, dass ein gerichtliches Verfahren eröffnet wird. Steht საჩივარი, klingt der Text nach Beschwerde statt Klage. Bei der Klageerhebung ist außerdem wichtig, ob die Handlung oder das Schriftstück gemeint ist.
Eine automatische Übersetzung setzt Klage leicht mit საჩივარი gleich, weil beides wie complaint wirken kann. Aus der verfahrenseinleitenden Klage wird dann eine Beschwerde. In Schriftsätzen verschiebt das die Rolle des Textes und kann sogar die Parteistellung verdecken.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.