Verjährung
παραγραφή für Verjährung im materiell-rechtlichen Sinn. αποσβεστική προθεσμία ist Ausschlussfrist; λήξη ist nur Ablauf oder Ende.
Die deutsche „Verjährung“ meint nicht nur Zeitablauf. Sie betrifft die Durchsetzbarkeit eines Anspruchs und ist deshalb mehr als λήξη oder εκπνοή. Griechisch braucht παραγραφή, wenn diese Rechtswirkung gemeint ist. Ausschlussfristen müssen getrennt bleiben, weil dort das Recht selbst untergehen kann.
„Die Forderung ist verjährt“ heißt η απαίτηση έχει παραγραφεί.
„Verjährungsfrist“ ist προθεσμία παραγραφής.
Λήξη und εκπνοή beschreiben nur Ablauf, nicht die Einrede oder Rechtswirkung der Verjährung.
Αποσβεστική προθεσμία ist eine Ausschlussfrist und nicht automatisch παραγραφή.
Anspruchsprüfung, Klagen und Vertragsfristen machen παραγραφή zentral. Entscheidend ist, ob der Text von der Frist, ihrem Ablauf oder der Einrede spricht. Wer nur von λήξη schreibt, verliert die Wirkung auf die Durchsetzbarkeit.
„Verjährung“ wird maschinell gern als einfache λήξη wiedergegeben. Das beschreibt nur ein Ende, nicht die παραγραφή mit Einrede- und Durchsetzungsfolge. In Klage, Mahnung oder Fristprüfung geht damit der entscheidende Rechtsmechanismus verloren.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.