Vollmacht
πληρεξουσιότητα für die Vertretungsmacht; πληρεξούσιο für die Vollmachtsurkunde; εξουσιοδότηση für eine einfachere Ermächtigung.
Deutsch nennt sowohl die Vertretungsmacht als auch das Schriftstück „Vollmacht“. Griechisch trennt sauberer: πληρεξουσιότητα ist die Rechtsmacht, πληρεξούσιο das Dokument. Εξουσιοδότηση kann bei Alltagserlaubnissen passen, ist aber für notarielle, gesellschaftsrechtliche oder prozessuale Vertretung oft zu dünn.
„Vollmacht erteilen“ heißt παρέχω oder χορηγώ πληρεξουσιότητα.
„Notarielle Vollmacht“ ist meist συμβολαιογραφικό πληρεξούσιο, weil das Dokument gemeint ist.
Εξουσιοδότηση nicht für jede formelle Vollmacht verwenden.
Νόμιμη εκπροσώπηση ist gesetzliche Vertretung, nicht erteilte Vollmacht.
Mandate, Notartermine, Gesellschaftsrecht und Prozessvertretung verlangen die Trennung zwischen Befugnis und Urkunde. Πληρεξουσιότητα trägt die Vertretungsmacht, πληρεξούσιο das Papier. Eine einfache Zustimmung oder Behördenerlaubnis kann dagegen mit εξουσιοδότηση auskommen.
„Vollmacht“ wird maschinell oft pauschal zu εξουσιοδότηση. Das klingt nach einfacher Autorisierung und verfehlt die formelle πληρεξουσιότητα oder das πληρεξούσιο als Urkunde. Bei Notar, Prozessvertretung und Gesellschaftsrecht kann dadurch die Vertretungsmacht zu schwach erscheinen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.