Gewährleistung
νόμιμη εγγύηση für gesetzliche Gewährleistung im Verbraucherrecht. ευθύνη για ελαττώματα ist Mängelhaftung; εμπορική εγγύηση die freiwillige Garantie.
„Gewährleistung“ und „Garantie“ werden im Deutschen schon oft verwechselt. Griechisch kann εγγύηση beide Bereiche berühren, deshalb braucht der Zieltext den Zusatz. Νόμιμη εγγύηση markiert die gesetzliche Verbrauchergewährleistung; εμπορική εγγύηση ist die freiwillige Garantie. In streng kaufrechtlichen Analysen kann ευθύνη του πωλητή για ελαττώματα präziser sein als das kurze εγγύηση.
„Gesetzliche Gewährleistung“ heißt νόμιμη εγγύηση.
„Herstellergarantie“ ist εγγύηση κατασκευαστή oder εμπορική εγγύηση, nicht νόμιμη εγγύηση.
Εγγύηση allein ist zu unklar, wenn gesetzliche Rechte gemeint sind.
Bei B2B- oder Kaufrechtsanalyse kann Verkäuferhaftung für Mängel besser sein als Garantie-Sprache.
Verbraucherinformationen verstehen νόμιμη εγγύηση meist gut. Kaufrechtliche Gutachten und Vertragsklauseln sollten gesetzliche Gewährleistung, freiwillige Garantie und Mängelhaftung trennen. Sonst wirkt ein gesetzliches Recht wie eine freiwillige Zusage.
Bei „Gewährleistung“ setzt die Maschine gern schlicht εγγύηση. Das kann wie freiwillige Garantie klingen, obwohl gesetzliche Gewährleistung oder Mängelhaftung gemeint ist. In Verbraucher- und Kaufrecht muss der Zusatz νόμιμη oder die Haftung für ελαττώματα die Richtung sichern.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.