Erlass
Nimm „מחילת חוב“, wenn eine Schuld oder Forderung erlassen wird. „ויתור“ ist allgemeiner Verzicht, „פטור“ Befreiung, „צו“ oder „תקנה“ ein behördlicher oder normativer Erlass.
„Erlass“ ist im Deutschen ein Mehrdeutigkeitsklassiker. Im Schuldrecht geht es um מחילת חוב. Im Verwaltungs- oder Normtext kann Erlass eine Anordnung, Verordnung oder Verwaltungsvorschrift sein. Hebräisch muss diese Ebene trennen, sonst wird aus einem Forderungsverzicht schnell eine staatliche Anordnung oder umgekehrt.
„Erlass einer Forderung“ ist מחילת חוב oder ויתור על חוב.
„Erlass einer Verordnung“ ist התקנת תקנה oder פרסום תקנה, nicht מחילת חוב.
„Erlass eines Bescheids“ braucht je nach Kontext החלטה oder צו.
ויתור ist breiter als Schuldenerlass und kann zu ungenau sein.
Schuldrecht, Vergleich, Verwaltungsakt, Verordnung: hier muss die Ebene sofort stimmen. מחילת חוב ist Schuldenerlass, ויתור Verzicht, פטור Befreiung, צו oder תקנה behördlich oder normativ.
Die Maschine sucht bei „Erlass“ oft einen einzigen hebräischen Begriff. So kann ein Schuldenerlass wie eine Verordnung klingen oder eine behördliche Anordnung wie ein Forderungsverzicht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.