Kündigung
disdetta für die ordentliche Beendigung, recesso für den einseitigen Rücktritt oder Austritt aus einem Vertrag. licenziamento nur bei Entlassung im Arbeitsrecht.
„Kündigung“ ist im Deutschen sehr breit. Italienisch unterscheidet nach Vertragstyp und Richtung. disdetta passt häufig bei ordentlicher Beendigung eines laufenden Vertrags. recesso betont das einseitige Lösungsrecht. Im Arbeitsrecht ist licenziamento nur die Arbeitgeberkündigung; die Eigenkündigung ist dimissioni. Wer alles mit recesso übersetzt, verpasst oft den Charakter der ordentlichen Kündigung.
„Kündigung des Arbeitnehmers“ heißt licenziamento, wenn der Arbeitgeber kündigt, aber dimissioni, wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt.
disdetta ist nicht automatisch Rücktritt wegen Vertragsverletzung.
recesso kann zu stark oder falsch wirken, wenn nur die ordentliche Nichtverlängerung gemeint ist.
Dauerschuldverhältnis, Mietvertrag, Arbeitsrecht: zuerst prüfen, wer beendet und aus welchem Grund. Ordentliche Vertragsbeendigung spricht für disdetta. Ein gesetzliches oder vertragliches Lösungsrecht spricht für recesso. Entlassung im Arbeitsrecht braucht licenziamento.
„Kündigung“ wird maschinell oft einheitlich zu recesso. Das kann eine ordentliche disdetta wie einen Rücktritt oder Austritt erscheinen lassen. Im Arbeitsrecht wird es besonders heikel, weil licenziamento und dimissioni verschiedene Richtungen haben.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.