Anfechtung
Nimm „取消し“, wenn eine Willenserklärung wegen Irrtum, Täuschung, Drohung oder ähnlicher Gründe angefochten wird. „異議申立て“ ist ein Rechtsbehelf oder Widerspruch gegen eine Entscheidung, nicht die zivilrechtliche Anfechtung eines Vertrags. „無効“ bedeutet Nichtigkeit und ist nicht dasselbe wie Anfechtung.
Deutsch verwendet „Anfechtung“ in mehreren Rechtsgebieten. Zivilrechtlich geht es oft um die Beseitigung einer Willenserklärung. Im Prozess-, Verwaltungs- oder Insolvenzrecht kann der Begriff anders funktionieren. Deshalb ist 取消し gut für die klassische Willenserklärung, aber nicht automatisch für jede „Anfechtung“ in Überschriften.
Anfechtung nicht pauschal mit 異議申立て übersetzen; das klingt nach Beschwerde oder Widerspruch.
無効 ist Nichtigkeit von Anfang an und nicht dasselbe wie anfechtbar.
契約を攻撃する ist wörtlich und falsch.
Bei „Anfechtungsklage“ im Verwaltungsrecht braucht man eine andere Lösung als bei „Anfechtung des Vertrags“.
BGB-nahe Texte brauchen oft eine erklärende Form wie 意思表示の取消し. Sobald ein gerichtlicher Rechtsbehelf gemeint ist, muss der japanische Begriff aus dem jeweiligen Verfahrensrecht kommen und darf nicht automatisch bei 取消し bleiben.
Automatisch wird „Anfechtung“ oft mit 異議申立て oder allgemein 取消し vermischt. Bei der zivilrechtlichen Anfechtung einer Willenserklärung kann ein Rechtsbehelfswort den Vorgang in ein Verfahren verschieben, obwohl der deutsche Text die Beseitigung der Erklärung meint.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.