Widerruf
Nimm „撤回“, wenn eine Erklärung zurückgenommen oder widerrufen wird. Im Verbraucherrecht kann „クーリングオフ“ passen, wenn konkret das gesetzliche Widerrufsrecht bei bestimmten Verbrauchergeschäften gemeint ist. „解除“ ist Rücktritt vom Vertrag, nicht automatisch Widerruf.
Der deutsche „Widerruf“ kann allgemein die Rücknahme einer Erklärung, verwaltungsrechtlich den Widerruf eines Verwaltungsakts oder verbraucherrechtlich ein besonderes Widerrufsrecht meinen. Japanisch muss den Kontext enger abbilden. Ohne Verbraucherrechtsbezug ist 撤回 meist sicherer als クーリングオフ.
Widerruf nicht automatisch als クーリングオフ übersetzen; das ist zu eng und stark verbraucherrechtlich gefärbt.
„Einwilligung widerrufen“ heißt 同意を撤回する, nicht 同意をキャンセルする.
取消し nur verwenden, wenn es um eine anfechtbare oder fehlerhafte Erklärung geht.
解除 vermeiden, wenn lediglich eine Zustimmung, Vollmacht oder Erklärung zurückgenommen wird.
Datenschutz, Vollmacht, Angebot, Einwilligung und behördliche Erklärungen verlangen meist 撤回. Bei deutschen Verbrauchertexten sollte geprüft werden, ob Widerrufsrecht als 撤回権, 取消権 oder erklärend wiedergegeben werden muss; クーリングオフ ist nur ein enger Sonderfall.
„Widerruf“ wird maschinell gern als クーリングオフ wiedergegeben, wenn Verbraucherrecht mitschwingt. Das ist zu eng für Einwilligung, Vollmacht oder Antrag, wo 撤回 die Rücknahme der Erklärung trägt und kein besonderes Verbraucherschutzetikett setzt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.