Vertretungsmacht
Nimm 代理権, wenn es um die Macht geht, mit Wirkung für einen anderen zu handeln, und 権限, wenn nur eine Befugnis im weiteren Sinn gemeint ist. Im Zweifel entscheidet, ob die Wirkung unmittelbar den Vertretenen trifft.
Deutsch trennt Vollmacht und Vertretungsmacht: jene wird durch Rechtsgeschäft erteilt, diese ist der Oberbegriff und umfasst auch die gesetzliche. Japanisch kennt für beides nur 代理権 und schiebt die Unterscheidung in ein Vorwort, 任意代理権 für die erteilte, 法定代理権 für die gesetzliche. Der Umfang folgt aus Artikel 103 des japanischen Zivilgesetzbuchs, wenn nichts bestimmt ist, und Artikel 111 zählt auf, wodurch sie erlischt. Wer im Deutschen zwei Wörter hatte, hat im Japanischen eines und muss den Zusatz schreiben, sonst geht die Unterscheidung verloren. Genau das ist der Fall, den ein Wörterbuch nicht abbilden kann: Die Zielsprache lässt zusammenfallen, was die Ausgangssprache trennt.
代理権 deckt Vollmacht und Vertretungsmacht zugleich ab. Wo der deutsche Text trennt, gehört 任意 oder 法定 davor.
権限 ist keine Vertretungsmacht. Es bezeichnet die Zuständigkeit, nicht die Wirkung für einen anderen.
Die Vollmachtsurkunde heißt 委任状, nicht 代理権. Die Urkunde ist das Papier, nicht die Macht.
„Die Vertretungsmacht erlischt“ heißt 代理権が消滅する. 終了する meint das Ende des Auftrags, nicht das der Macht.
Eine Anwältin legt ihre Vollmacht vor, und der Gegner prüft deren Umfang. Steht dort das Wort für die Befugnis im Allgemeinen, sagt das Papier nichts darüber, ob ihre Erklärungen den Mandanten binden. Steht dort das Wort für die Vertretungsmacht, ist die Frage beantwortet, und das Vorwort für die erteilte oder die gesetzliche Herkunft klärt den Rest.
Wo das Deutsche zwei Wörter führt, führt das Japanische eines, und eine automatische Übersetzung bemerkt es nicht. „Vertretungsmacht“ und „Vollmacht“ werden beide zu 代理権, ohne den Zusatz, der sie scheidet. Ein Vertrag, der beide Begriffe nebeneinanderstellt, wiederholt sich dann sinnlos.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.