Bewährung
Azadiya bi şert nur, wenn eine Strafe oder Entlassung unter Bedingungen steht. Nicht als allgemeines Vertrauen oder Probezeit übersetzen.
Bewährung ist im Deutschen stark kontextabhängig. Im Strafrecht geht es nicht um bloßes Ausprobieren, sondern um Freiheit unter Bedingungen und die Möglichkeit, dass eine Strafe bei Verstößen wieder relevant wird. Kurmanji braucht deshalb meist den Zusatz bi şert.
Bewährung nicht mit Probezeit im Arbeitsvertrag verwechseln.
Ceribandin allein klingt nach Testphase, nicht nach strafrechtlicher Auflage.
Bei „zur Bewährung aussetzen“ muss der Satz die Bedingung deutlich machen.
Urteil, Auflagenbeschluss, Verteidigungsschreiben: Bewährung entscheidet, ob jemand die Strafe nicht sofort im Gefängnis verbüßt. Azadiya bi şert braucht den strafrechtlichen Rahmen, sonst klingt es nur nach Probe.
Automatisch wird „Bewährung“ oft als Probezeit gelesen. Dann verliert der Satz den strafrechtlichen Kern: Freiheit unter Bedingungen statt sofortiger Vollzug der Freiheitsstrafe.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.