Geständnis
Nimm „îtiraf“, wenn jemand eine Tat oder einen rechtlich relevanten Sachverhalt einräumt. „Qebûlkirin“ ist nur annehmen/akzeptieren und allein oft zu ungenau.
Deutsch unterscheidet Geständnis, Aussage, Anerkenntnis und bloßes Zugeben. Kurmanji sollte îtiraf nehmen, wenn die belastende Einräumung im Vordergrund steht.
Geständnis nicht als neutrale Aussage übersetzen.
Qebûlkirin ohne Objekt kann zu allgemein sein.
„Schuldanerkenntnis“ im Zivilrecht ist nicht immer îtiraf; dort eher pejirandin oder qebûlkirina deynê.
Ein Protokoll, ein Urteil, eine Verteidigungsschrift: îtiraf wiegt rechtlich schwer, weil der Vorwurf eingeräumt wird. Eine Aussage oder Erklärung allein ist noch kein Geständnis.
Maschinell wird „Geständnis“ oft als Aussage wiedergegeben. Dann verliert îtiraf die besondere Wirkung, dass jemand den Vorwurf einräumt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.