Vernehmung
Nimm „lêpirsîn“, wenn eine förmliche Befragung durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht gemeint ist. „Pirskirin“ ist nur Fragen; „lêkolîn“ ist die gesamte Ermittlung.
Deutsch trennt Vernehmung, Befragung, Aussage und Ermittlung. Kurmanji sollte für die einzelne förmliche Befragung lêpirsîn verwenden und nicht das ganze Ermittlungsverfahren mitmeinen.
Vernehmung nicht mit Ermittlung verwechseln.
Pirskirin kann zu weich und alltäglich klingen.
Bei „Aussage aufnehmen“ kann îfade girtin passen, ist aber registerabhängig.
Zeugenvernehmung braucht den Zusatz şahid.
Ein Polizeiprotokoll, ein Gerichtstermin, eine Belehrung: lêpirsîn bezeichnet die förmliche Befragung im Verfahren. Ein normales Gespräch oder Interview ist etwas anderes.
Die Maschine macht aus „Vernehmung“ leicht Gespräch oder Interview. Dann fehlen Belehrung, Verfahrensrolle und die mögliche Bedeutung des Protokolls.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.