Straftat
Nimm „sûc“, wenn eine strafbare Handlung gemeint ist. „Tawan“ kann ebenfalls Schuld oder Verbrechen bedeuten, ist aber je nach Region und Register anders gefärbt; „xeletî“ ist nur Fehler.
Die deutsche „Straftat“ ist enger als ein Fehler oder Vertragsverstoß. Kurmanji sollte deshalb bei strafrechtlicher Relevanz sûc wählen. Wenn nur gegen eine Pflicht oder Klausel verstoßen wurde, kann binpêkirin besser sein. Tawan kann passen, muss aber im konkreten Sprachraum geprüft werden.
Xeletî verharmlost eine Straftat.
Binpêkirin ist oft nur Regelverstoß und nicht zwingend Strafrecht.
Sûc kann allgemein auch Schuld oder Verbrechen bedeuten; bei feiner Abstufung kann eine erklärende Fügung wie kiryara sûcbar nötig sein.
Nicht jede „Tat“ ist sûc.
Eine Strafanzeige, ein Ermittlungsvermerk, eine Anklage: sûc markiert die strafrechtliche Schwelle. Ein bloßes Fehlverhalten oder Vertragsverstoß darf nicht wie eine Straftat klingen.
Maschinell wird „Straftat“ manchmal als Fehler oder Verstoß abgeschwächt. Dann fehlt die strafrechtliche Schwelle des sûc und das Verfahren wirkt harmloser.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.