Schuld
Nimm nicht automatisch ein Wort für „Schuld“. Für Geldschuld passt „deyn“, für strafrechtliche oder moralische Schuld eher „sûc“, für Verantwortlichkeit „berpirsyarî“.
Deutsch bündelt drei verschiedene Bedeutungen: jemand schuldet Geld, jemand ist an etwas schuld, oder jemand hat eine Straftat begangen. Kurmanji muss diese Bedeutung vor der Übersetzung trennen. Deyn ist richtig bei Forderungen und Verbindlichkeiten. Sûc passt bei Vorwurf, Straftat oder Schuldgefühl. Berpirsyarî passt bei Verantwortung ohne zwingenden strafrechtlichen Vorwurf.
Deyn nicht für strafrechtliche Schuld verwenden.
Sûc nicht für offene Rechnungen oder Darlehensschulden verwenden.
Tawan ist oft zu stark, wenn nur Verschulden oder leichte Pflichtverletzung gemeint ist.
Bei „ohne Schuld“ muss klar sein, ob schuldenfrei, unschuldig oder nicht verantwortlich gemeint ist.
Eine Rechnung, ein Strafurteil, ein Haftungstext: Schuld muss nach Geldschuld, persönlichem Verschulden und strafrechtlicher Schuld getrennt werden. Ein einziges Kurmanji-Wort deckt diese Räume nicht sauber ab.
Automatisch wird „Schuld“ auf ein einziges Wort gezogen. Dann werden Geldschuld, Verschulden und strafrechtliche Schuld vermischt, mit völlig unterschiedlichen Rechtsfolgen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.