Vollstreckung
Nimm „cîbicîkirin“, wenn ein Urteil, Titel oder eine behördliche Entscheidung zwangsweise umgesetzt wird. „Pêkanîn“ ist allgemein Ausführung; „cezakirin“ ist Bestrafung und nicht jede Vollstreckung.
Deutsch unterscheidet Vollstreckung eines Urteils, Vollzug einer Strafe und bloße Durchführung. Kurmanji sollte cîbicîkirin nutzen, wenn eine Entscheidung verbindlich durchgesetzt wird. Bei Strafvollzug kann eine besondere Fügung mit ceza nötig sein.
Ceza oder cezakirin nicht für jede Vollstreckung verwenden.
Pêkanîn kann die Zwangskomponente verlieren.
Bei „Zwangsvollstreckung“ muss zor oder mecbûrî ergänzt werden.
Bei „Vollzug“ im Gefängniskontext anders prüfen.
Ein Titel, ein Urteil, eine Zahlungsforderung: cîbicîkirin zeigt die zwangsweise Durchsetzung. Es geht nicht mehr nur um Entscheidung oder Anspruch, sondern um tatsächliche Umsetzung.
Die Maschine macht aus „Vollstreckung“ oft bloße Ausführung. Dann fehlt der Zwangscharakter, mit dem ein Titel gegen jemanden durchgesetzt wird.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.