Verurteilung
Nimm „mehkûmkirin“, wenn ein Gericht jemanden schuldig spricht oder zu einer Strafe verurteilt. „Cezakirin“ betont eher die Bestrafung, nicht die gerichtliche Entscheidung.
Deutsch trennt Beschuldigung, Anklage, Urteil und Verurteilung. Kurmanji sollte mehkûmkirin verwenden, wenn der Schritt vom Vorwurf zur gerichtlichen Schuldentscheidung gemeint ist.
Verurteilung nicht mit Anklage verwechseln.
Cezakirin kann zu sehr nach Vollzug der Strafe klingen.
Bei „rechtskräftige Verurteilung“ die Endgültigkeit ergänzen.
Ein Urteil, ein Strafmaß, ein Registereintrag: mehkûmkirin setzt die gerichtliche Feststellung der Schuld voraus. Anklage oder Verdacht dürfen nicht so klingen.
Die Maschine vermischt „Verurteilung“ mit Anklage oder Vorwurf. Dann klingt mehkûmkirin zu früh, obwohl nur ein Gericht nach dem Verfahren verurteilt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.