Zeuge
Nimm „şahid“, wenn eine Person als Zeuge gemeint ist. „Şahidî“ ist eher Zeugenschaft oder Aussage; „çavdêr“ ist Beobachter und nicht automatisch Zeuge im Prozess.
Deutsch kann „Zeuge“ alltagssprachlich und prozessual verwenden. Kurmanji sollte bei der Person şahid nehmen. Wenn der Satz von der Aussage spricht, ist şahidî oder gotina şahidî natürlicher. Çavdêr ist verführerisch, weil ein Zeuge oft etwas beobachtet hat, aber rechtlich ist das nicht dasselbe.
Şahidî nicht als Personenbezeichnung verwenden.
Çavdêr kann neutraler Beobachter heißen und verfehlt die Prozessrolle.
Bei „als Zeuge vernehmen“ braucht es eine Konstruktion wie wek şahid guhdarî kirin oder şahidê pirsîn.
Bei weiblichen oder mehreren Zeugen kann die Form im Satz angepasst werden, der Grundbegriff bleibt şahid.
Eine Vernehmung, eine Ladung, ein Protokoll: şahid bezeichnet die Person, die Tatsachen bekunden soll. Ein Beobachter im Alltag ist nicht automatisch Zeuge im Verfahren.
Die Maschine macht aus „Zeuge“ oft bloß jemanden, der etwas gesehen hat. In der Akte muss şahid aber als verfahrensrelevante Auskunftsperson lesbar bleiben.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.