Beweis
Nimm „delîl“, wenn ein Beweis oder Beweismittel gemeint ist. „Belge“ ist eher Dokument oder Urkunde; „îspat“ bezeichnet stärker das Beweisen selbst.
„Beweis“ kann im Deutschen das Beweismittel, den Nachweis oder die Beweisführung meinen. Kurmanji unterscheidet besser: delîl für das Beweismittel, belge für das Dokument, îspat für den Vorgang des Nachweisens. In juristischen Texten ist diese Trennung wichtig, weil Dokumente, Zeugen und Gutachten unterschiedliche Beweismittel sind.
Belge nicht für jeden Beweis verwenden; es ist meist schriftlich oder dokumentartig.
Îspat nicht als Gegenstand behandeln, wenn ein konkretes Beweismittel gemeint ist.
Delîl kann auch Argument oder Hinweis heißen; bei Gerichtsverfahren Kontext mit li dadgehê oder qanûnî schärfen.
Şahidî ist nicht Beweis allgemein, sondern Zeugenschaft oder Aussage.
Eine Akte, eine Verhandlung, eine Begründung: delîl trägt die prozessuale Stütze einer Behauptung. Ein Hinweis oder Argument ist schwächer und ersetzt den Beweis nicht.
Maschinell fällt „Beweis“ leicht mit Hinweis oder Argument zusammen. Dann wirkt delîl schwächer, obwohl im Verfahren gerade die Beweisfunktion zählt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.