Frist
Nimm „termiņš“, wenn eine rechtliche Frist oder ein maßgeblicher Zeitraum gemeint ist. „Laiks“ ist zu allgemein.
Der deutsche Begriff „Frist“ meint einen Zeitraum mit Rechtsfolge. Lettisch ist termiņš dafür der tragende Begriff, kann aber auch Termin oder Laufzeit heißen. Deshalb muss der Kontext sagen, ob es um Ablauf, Einhaltung, Verlängerung oder Versäumung geht. Laiks bleibt zu allgemein, wenn Rechte vom Zeitpunkt abhängen.
„Eine Frist setzen“ heißt noteikt termiņu, nicht likt laiku.
„Frist versäumen“ heißt nokavēt termiņu.
Termiņš kann auch Vertragslaufzeit heißen; bei Missverständnis genauer formulieren.
Klagefristen, Zahlungsziele, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten: termiņš ist richtig, aber der Zusatz entscheidet. Besonders bei Prozessfristen sollte procesuālais termiņš stehen.
Die Maschine nimmt bei „Frist“ manchmal laiks. Das klingt nach Zeit im Allgemeinen und verliert die Rechtsfolge des Fristablaufs.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.