Klage

prasība
Substantiv · Juristisch

Nimm „prasība“, wenn die Klage als gerichtliches Begehren gemeint ist. „Sūdzība“ ist Beschwerde und passt nicht für die Zivilklage.

prasība
Klage oder prozessualer Anspruch vor Gericht. Standard bei Klageschrift, Klageerhebung und Klageabweisung.
prasības pieteikums
Klageschrift oder Klageantrag als eingereichtes Dokument.
sūdzība
Beschwerde oder Beanstandung. Richtig bei Rechtsmittelbeschwerde oder allgemeiner Beschwerde, nicht bei der normalen Zivilklage.
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Warum

Deutsch trennt Klage, Klageschrift und Beschwerde nicht immer im Alltagsgebrauch. Lettisch braucht die prozessuale Schärfe: prasība ist das Begehren vor Gericht, prasības pieteikums das Dokument, sūdzība eine Beschwerde. Wer sūdzība für eine Zivilklage nimmt, verschiebt die Verfahrensart.

Typische Fehler

„Klage erheben“ heißt celt prasību, nicht iesniegt sūdzību, wenn eine Zivilklage gemeint ist.

Prasības pieteikums nur nehmen, wenn die Klageschrift als Dokument gemeint ist.

Sūdzība passt bei Beschwerde, Anzeige oder Beanstandung, aber nicht als Standard für Klage.

Beispiele
Klage erheben celt prasību
Klage abweisen noraidīt prasību
Klageschrift prasības pieteikums
Kläger prasītājs
Beklagter atbildētājs
Worauf es ankommt

Zivilprozess, Klageschrift und gerichtliche Anträge: prasība hält den Text im richtigen Verfahrensrahmen. Für das konkrete Schriftstück ist prasības pieteikums präziser.

Was die Maschine übersieht

Wörtlich oder allgemein übersetzt wird „Klage“ schnell zu sūdzība. Das klingt nach Beschwerde und kann in Prozessunterlagen die Verfahrensart falsch markieren.

Ähnliche Begriffe

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.