Klage
Nimm „prasība“, wenn die Klage als gerichtliches Begehren gemeint ist. „Sūdzība“ ist Beschwerde und passt nicht für die Zivilklage.
Deutsch trennt Klage, Klageschrift und Beschwerde nicht immer im Alltagsgebrauch. Lettisch braucht die prozessuale Schärfe: prasība ist das Begehren vor Gericht, prasības pieteikums das Dokument, sūdzība eine Beschwerde. Wer sūdzība für eine Zivilklage nimmt, verschiebt die Verfahrensart.
„Klage erheben“ heißt celt prasību, nicht iesniegt sūdzību, wenn eine Zivilklage gemeint ist.
Prasības pieteikums nur nehmen, wenn die Klageschrift als Dokument gemeint ist.
Sūdzība passt bei Beschwerde, Anzeige oder Beanstandung, aber nicht als Standard für Klage.
Zivilprozess, Klageschrift und gerichtliche Anträge: prasība hält den Text im richtigen Verfahrensrahmen. Für das konkrete Schriftstück ist prasības pieteikums präziser.
Wörtlich oder allgemein übersetzt wird „Klage“ schnell zu sūdzība. Das klingt nach Beschwerde und kann in Prozessunterlagen die Verfahrensart falsch markieren.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.