Anspruch
Nimm „prasījums“, wenn ein materiell-rechtlicher Anspruch oder eine Forderungsposition gemeint ist. „Prasība“ ist die Klage oder der Klageanspruch vor Gericht.
Der deutsche „Anspruch“ schwankt zwischen materiellem Recht und gerichtlicher Durchsetzung. Lettisch trennt diese Ebenen genauer: prasījums bezeichnet die Forderungsposition, prasība bringt das Prozesshafte hinein. Wer alles mit prasība übersetzt, macht aus einem Anspruch schnell eine Klage. Wer nur tiesības schreibt, verliert die konkrete Vermögensposition.
„Anspruch geltend machen“ heißt je nach Kontext izvirzīt prasījumu oder celt prasību, nicht immer prasību celt.
Prasība ist richtig, wenn der Anspruch im Prozess erhoben wird, aber zu stark für den bloßen materiellen Anspruch.
Tiesības allein ist zu allgemein, wenn eine konkrete Forderung gemeint ist.
Verträge, Mahnungen und Anspruchsprüfungen: die Wortwahl entscheidet, ob nur eine Forderungsposition besteht oder schon geklagt wird. In Klageschriften kann prasība richtig sein; davor ist meist prasījums sauberer.
Automatische Übersetzung greift bei „Anspruch“ oft zu prasība. Dann klingt der Text nach Klage, obwohl nur die materielle Forderungsposition gemeint ist.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.