Nacherfüllung
Nimm papildomas įvykdymas nur, wenn der Oberbegriff Nacherfüllung erhalten bleiben muss. Praktischer sind trūkumų pašalinimas für Nachbesserung und prekės pakeitimas für Ersatzlieferung.
Die deutsche „Nacherfüllung“ ist im Gewährleistungsrecht ein Oberbegriff. Litauisch klingt eine abstrakte Ein-Wort-Lösung schnell schwerfällig. Meist sollte der Text sagen, ob der Mangel beseitigt oder die Sache ersetzt werden soll. Dann sind trūkumų pašalinimas und prekės pakeitimas klarer als ein abstraktes papildomas įvykdymas.
„Nacherfüllung verlangen“ heißt reikalauti papildomo įvykdymo oder konkreter reikalauti pašalinti trūkumus.
„Nachbesserung“ ist trūkumų pašalinimas und nicht jede Nacherfüllung.
Prekės pakeitimas nur verwenden, wenn Ersatzlieferung gemeint ist.
Taisymas ist Reparatur, nicht der Oberbegriff.
Gewährleistungsfälle sollten die Art der Nacherfüllung nennen: Reparatur, Mängelbeseitigung oder Ersatz. Papildomas įvykdymas ist fachlich brauchbar, aber für praktische Texte oft weniger klar als die konkrete Handlung.
Bei „Nacherfüllung“ sucht die Maschine gern einen starren Oberbegriff. Dadurch bleibt unklar, ob Reparatur, Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangt wird.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.