Gewährleistung
Nimm atsakomybė už trūkumus für gesetzliche Mängelhaftung. Teisinė garantija kann verbraucherrechtlich passen; garantija allein ist meist freiwillige Garantie.
Die deutsche „Gewährleistung“ ist nicht einfach Garantie. Litauisch kann teisinė garantija bei Verbraucherrechten verständlich sein, aber atsakomybė už trūkumus trifft die Mängelhaftung genauer. Garantija allein ist riskant, weil sie auch eine freiwillige Zusage meinen kann.
„Gesetzliche Gewährleistung“ nicht pauschal als garantija übersetzen, wenn der Unterschied zur freiwilligen Garantie wichtig ist.
„Gewährleistungsrechte“ sind teisės dėl trūkumų oder pirkėjo teisės dėl trūkumų.
Garantinis laikotarpis ist Garantiefrist, nicht automatisch Gewährleistungsfrist.
Kaufrecht und Verbraucherrecht verlangen die Grenze zwischen gesetzlicher Mängelhaftung und freiwilliger Garantie. Atsakomybė už trūkumus ist fachlich stark; teisinė garantija kann für Verbrauchersprache natürlicher sein.
Die Maschine übersetzt „Gewährleistung“ fast immer mit garantija. Dann verschwimmt gesetzliche Mängelhaftung mit freiwilliger Garantie.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.