Verzug
Nimm prievolės įvykdymo termino praleidimas, wenn der rechtliche Schuldnerverzug gemeint ist. Vėlavimas beschreibt nur Verspätung; mokėjimo vėlavimas den Zahlungsverzug im praktischen Sinn.
Der deutsche „Verzug“ ist mehr als verspätetes Handeln. Gemeint ist meist, dass eine fällige Pflicht nicht rechtzeitig erfüllt wird und daran Rechtsfolgen hängen. Litauisch muss deshalb zwischen bloßem vėlavimas und dem rechtlich relevanten Fristversäumnis bei der Prievolė unterscheiden.
„In Verzug geraten“ heißt praleisti prievolės įvykdymo terminą oder patekti į vėlavimą, je nach Stil und Kontext.
„Zahlungsverzug“ kann mokėjimo vėlavimas oder pradelstas mokėjimas heißen.
Vėlavimas allein ist zu schwach, wenn Verzugszinsen oder Schadensersatz folgen.
Zahlungsaufforderungen, Verzugszinsen und Schadensersatz wegen verspäteter Leistung brauchen die Rechtsfolge. Vėlavimas beschreibt die Verspätung; prievolės įvykdymo termino praleidimas trägt den juristischen Verzug.
Bei „Verzug“ setzt die Maschine oft vėlavimas. Für einen Liefertermin reicht das; bei Verzugszinsen oder Haftung fehlt die rechtliche Pflichtverletzung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.