Vollmacht
Nimm įgaliojimas für Vollmacht als Ermächtigung oder Vollmachtsurkunde. Atstovavimo teisė betont die Vertretungsmacht; prokūra nur die handelsrechtliche Prokura.
Deutsch nennt sowohl die Vertretungsmacht als auch das Papier „Vollmacht“. Litauisch kann įgaliojimas beides tragen. Bei Streit über Umfang, Nachweis oder Vertreterstellung wird aber die genauere Form wichtig. Atstovavimo teisė beschreibt die Befugnis, įgaliojimo dokumentas die Urkunde.
„Vollmacht erteilen“ heißt suteikti įgaliojimą, nicht wörtlich „duoti pilną jėgą“.
„Vollmacht widerrufen“ heißt atšaukti įgaliojimą.
Prokūra nur verwenden, wenn wirklich eine handelsrechtliche Prokura gemeint ist.
Verträge, Behördenformulare und Vertreterklauseln kommen meist mit įgaliojimas aus. Streit über Vertretungsmacht, Umfang oder Nachweis verlangt genauer, ob die Befugnis selbst oder das Dokument gemeint ist.
Maschinell wirkt „Vollmacht“ schnell wie ein bloßes Dokument. Dann verschwindet die Vertretungsmacht; bei Vertreterhandeln kann genau das über die Wirksamkeit entscheiden.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.