Verzug
Nimm „forsinkelse“, wenn eine Leistung oder Zahlung verspätet ist. „Mislighold“ ist breiter und umfasst auch andere Vertragsverletzungen.
Der deutsche „Verzug“ ist enger als viele allgemeine Wörter für Vertragsstörung. Norwegisch nimmt bei verspäteter Leistung meist „forsinkelse“. „Mislighold“ ist richtig, wenn die Vertragsverletzung weiter gefasst wird. Bei Zahlung kann der Text zwischen bloßer Verspätung, Zahlungsverzug und allgemeinem Zahlungsausfall unterscheiden müssen.
„In Verzug geraten“ heißt komme i forsinkelse oder misligholde betalingen, je nach Kontext.
„Verzugszinsen“ sind forsinkelsesrente, nicht nur „rente ved forsinkelse“.
„Mislighold“ nicht verwenden, wenn ausschließlich Fristüberschreitung gemeint ist.
Lieferfrist, Zahlungsfrist, Verzugszinsen: „forsinkelse“ ist die erste Prüfung. Geht es um Vertragsbruch insgesamt, darf „mislighold“ dazukommen, aber nicht die Verspätung verdecken.
Automatische Übersetzung macht aus „Verzug“ oft nur „forsinkelse“. Das passt bei Verspätung, verschluckt aber besondere Zahlungskontexte wie „forsinkelsesrente“ oder weitergehendes „mislighold“.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.