Beschluss
Nimm „قرار“ für den gerichtlichen oder behördlichen Beschluss im Verfahren. „حکم“ ist meist schwerer und näher am Urteil, „پرېکړه“ bleibt zu allgemein.
Ein deutscher Beschluss ist häufig eine förmliche Entscheidung im Verfahren, aber nicht automatisch ein Endurteil. Paschtu sollte diese Zwischenstellung erhalten. „قرار“ zeigt, dass eine Stelle verfahrensbezogen entscheidet oder etwas anordnet. „حکم“ kann den Beschluss zu stark in Richtung Urteil ziehen, „پرېکړه“ verliert oft den formellen Verfahrenscharakter.
„Beschluss fassen“ bei Gericht besser als „قرار صادرول“ oder „قرار ورکول“ wiedergeben, nicht nur allgemein mit „پرېکړه کول“.
Beschluss nicht pauschal mit „حکم“ übersetzen, wenn nur eine verfahrensleitende Entscheidung gemeint ist.
Bei „Beschluss des Gerichts“ das Gericht mitführen, wenn sonst unklar bleibt, wer entschieden hat.
Beweisbeschlüsse, Kostenbeschlüsse, einstweilige Anordnungen und Rechtsmitteltexte: hier entscheidet das Wort über Frist, Rechtsmittel und Verfahrensstufe. Klingt Beschluss wie Urteil, versteht der Leser das Dokument zu endgültig.
„Beschluss“ wird maschinell gern zu پرېکړه geglättet. In einem Verfahrensdokument fehlt dann der Hinweis, dass es um einen förmlichen Beschluss mit eigener Frist und eigenem Rechtsmittel gehen kann.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.