Beschluss

قرار
Substantiv · Juristisch

Nimm „قرار“ für den gerichtlichen oder behördlichen Beschluss im Verfahren. „حکم“ ist meist schwerer und näher am Urteil, „پرېکړه“ bleibt zu allgemein.

قرار
förmlicher Beschluss im gerichtlichen oder behördlichen Verfahren, oft verfahrensleitend.
حکم
Urteil oder verbindliche Anordnung mit stärkerem Entscheidungsgewicht. Nicht jeder Beschluss ist ein حکم.
پرېکړه
allgemeine Entscheidung. Verständlich, aber im Verfahren oft zu unscharf.
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Warum

Ein deutscher Beschluss ist häufig eine förmliche Entscheidung im Verfahren, aber nicht automatisch ein Endurteil. Paschtu sollte diese Zwischenstellung erhalten. „قرار“ zeigt, dass eine Stelle verfahrensbezogen entscheidet oder etwas anordnet. „حکم“ kann den Beschluss zu stark in Richtung Urteil ziehen, „پرېکړه“ verliert oft den formellen Verfahrenscharakter.

Typische Fehler

„Beschluss fassen“ bei Gericht besser als „قرار صادرول“ oder „قرار ورکول“ wiedergeben, nicht nur allgemein mit „پرېکړه کول“.

Beschluss nicht pauschal mit „حکم“ übersetzen, wenn nur eine verfahrensleitende Entscheidung gemeint ist.

Bei „Beschluss des Gerichts“ das Gericht mitführen, wenn sonst unklar bleibt, wer entschieden hat.

Beispiele
einen Beschluss erlassen قرار صادرول
gerichtlicher Beschluss د محکمې قرار
Beschluss über die Kosten د لګښتونو په اړه قرار
Beweisbeschluss د ثبوت په اړه قرار
Beschluss aufheben قرار لغوه کول
Worauf es ankommt

Beweisbeschlüsse, Kostenbeschlüsse, einstweilige Anordnungen und Rechtsmitteltexte: hier entscheidet das Wort über Frist, Rechtsmittel und Verfahrensstufe. Klingt Beschluss wie Urteil, versteht der Leser das Dokument zu endgültig.

Was die Maschine übersieht

„Beschluss“ wird maschinell gern zu پرېکړه geglättet. In einem Verfahrensdokument fehlt dann der Hinweis, dass es um einen förmlichen Beschluss mit eigener Frist und eigenem Rechtsmittel gehen kann.

Ähnliche Begriffe

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.