Besitz
Nimm „تصرف“, wenn die tatsächliche Sachherrschaft oder Nutzung gemeint ist. „ملکیت“ ist Eigentum als Recht, „قبضه“ betont das Innehaben oder die Kontrolle, oft bei Grundstücken oder Sachen.
Der deutsche Gegensatz „Eigentum vs. Besitz“ ist für juristische Texte zentral. Paschtu sollte „ملکیت“ nicht verwenden, wenn nur die tatsächliche Kontrolle gemeint ist, und „تصرف“ nicht verwenden, wenn das Eigentumsrecht bewiesen werden soll.
„Besitzer“ ist nicht automatisch „مالک“.
„قبضه“ kann auch nach Besetzung oder widerrechtlicher Inbesitznahme klingen; Kontext prüfen.
Bei Mietverhältnissen ist der Mieter Besitzer/Nutzer, aber nicht Eigentümer.
Bei Grundstücksfragen, Herausgabe, Nutzung und tatsächlicher Kontrolle ist „تصرف“ oft passend. Bei gewaltsamer oder unrechtmäßiger Kontrolle kann „غیرقانوني قبضه“ oder eine genauere Formulierung nötig sein.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.