Eigentum
Nimm „ملکیت“, wenn das rechtliche Eigentum an einer Sache oder einem Recht gemeint ist. „شتمني“ ist Vermögen, „مال“ ist Gut oder Sache, und „تصرف“ beschreibt eher Besitz oder tatsächliche Verfügung.
Deutsch unterscheidet streng zwischen Eigentum als Recht und Besitz als tatsächlicher Sachherrschaft. Paschtu muss diese Trennung ebenfalls sichtbar machen: „ملکیت“ für das Recht, „تصرف“ oder „قبضه“ für die tatsächliche Kontrolle.
„Eigentum“ nicht automatisch mit „مال“ übersetzen, wenn ein Rechtsverhältnis gemeint ist.
„تصرف“ kann wie Besitz oder Verfügung klingen und ersetzt „ملکیت“ nicht.
Bei Immobilien ist die Register- und Urkundensprache besonders wichtig.
Bei Grundstücken, Kauf, Übertragung, Enteignung und dinglichen Rechten ist „ملکیت“ die Standardwahl. Für Gesamtvermögen kann „شتمني“ besser sein; für einzelne Gegenstände kann „مال“ oder eine konkrete Sachbezeichnung genügen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.