Kündigung
Nimm „فسخ“, wenn die rechtliche Beendigung eines Vertrags gemeint ist. Für die Kündigungsmitteilung ist „د فسخ خبرتیا“ präziser. „لغوه کول“ heißt allgemein annullieren oder aufheben und ist nicht immer die richtige juristische Kündigung.
Im Deutschen kann „Kündigung“ die Erklärung, das Schreiben oder die Rechtsfolge bezeichnen. Paschtu sollte klären, ob die Vertragsbeendigung selbst („فسخ“) oder die Mitteilung („د فسخ خبرتیا“) gemeint ist.
„Kündigung“ nicht pauschal mit „لغوه کول“ übersetzen, wenn eine einseitige Vertragsbeendigung mit Frist und Rechtsfolgen gemeint ist.
„استعفا“ bedeutet Rücktritt/Resignation einer Person und passt nicht für die Kündigung eines Vertrags.
Bei Arbeitsverhältnissen muss zwischen Kündigung durch Arbeitgeber und Eigenkündigung unterschieden werden.
Bei Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Dienstleistungsvertrag und Liefervertrag sollte „فسخ“ oder „د فسخ خبرتیا“ verwendet werden. Für reine Stornierungen, behördliche Aufhebungen oder Widerrufe kann „لغوه کول“ passender sein.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.