Widerruf
Nimm „رجوع“, wenn eine rechtliche Erklärung zurückgenommen oder widerrufen wird. „لغوه کول“ ist allgemeiner aufheben oder annullieren, „بېرته اخیستل“ ist verständlich, aber weniger technisch.
Deutsch unterscheidet „Widerruf“, „Rücknahme“, „Kündigung“, „Anfechtung“ und „Aufhebung“. Paschtu sollte diese Begriffe nicht alle mit „لغوه کول“ nivellieren, sonst gehen Rechtsfolge und Zeitpunkt verloren.
„Widerruf“ nicht automatisch mit „فسخ“ übersetzen; das wäre eher Vertragsbeendigung.
„لغوه“ kann zu endgültig oder behördlich klingen, wenn nur eine Erklärung widerrufen wird.
Bei Verbraucherverträgen kann eine erklärende Formulierung nötig sein.
Bei Vollmacht, Zustimmung, Einwilligung und rechtlichen Erklärungen ist „رجوع“ oder „بېرته اخیستل“ gut. Bei Verwaltungsakten, Beschlüssen oder Stornierungen sollte „لغوه کول“ geprüft werden.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.