Verjährung
Nimm „مرور زمان“, wenn der Verlust oder die Begrenzung der gerichtlichen Durchsetzbarkeit durch Zeitablauf gemeint ist. „مهلت“ ist nur die Frist, „زړېدل“ ist Alltagssprache und juristisch zu ungenau.
Das deutsche „Verjährung“ meint nicht bloß, dass etwas alt ist. Es beschreibt eine Rechtsfolge des Zeitablaufs. Paschtu sollte deshalb zwischen der bloßen Frist („مهلت“) und der rechtlichen Verjährung („مرور زمان“) unterscheiden.
„Verjährung“ nicht mit „مهلت“ gleichsetzen: Eine Frist kann ablaufen, ohne dass automatisch Verjährung im technischen Sinn gemeint ist.
„مرور زمان“ ist stark juristisch geprägt und kann in einfachen Verbrauchertexten erklärungsbedürftig sein.
„zivilrechtliche Verjährung“ und „Ausschlussfrist“ dürfen nicht vermischt werden.
Bei Ansprüchen, Klageerhebung, Forderungen und Einreden ist „مرور زمان“ die richtige Kernlösung. Bei Formularen oder einfachen Hinweisen kann eine erklärende Umschreibung ergänzt werden, damit klar bleibt, welche Handlung noch möglich ist.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.