Vollmacht
Nimm „وکالتنامه“ für die Vollmachtsurkunde. Geht es um die Befugnis selbst, ist „اختیار نمایندگی“ oder „وکالت“ oft genauer.
„Vollmacht“ kann im Deutschen die Urkunde und die Vertretungsmacht meinen. Persisch trennt zwischen وکالتنامه als Papier, وکالت als Bevollmächtigung und اختیار نمایندگی als Befugnis. Wird nur وکالتنامه verwendet, obwohl die Rechtsmacht gemeint ist, klingt es so, als fehle oder zähle nur das Dokument.
„Vollmacht erteilen“ heißt اعطای وکالت oder تفویض اختیار, nicht صدور وکالتنامه, wenn nicht nur die Urkunde gemeint ist.
وکالتنامه bezeichnet meist das Dokument; für die Vertretungsmacht selbst ist اختیار نمایندگی präziser.
نمایندگی allein kann auch allgemeine Vertretung oder Repräsentanz bedeuten.
Prozessvollmacht sollte als وکالت در دادرسی oder وکالت دادگستری gefasst werden.
Unterschrift, Vertretung oder Prozesshandlung: die Übersetzung muss zeigen, ob eine Person handeln darf oder nur eine Urkunde vorlegt. Bei Wirksamkeit der Erklärung zählt meist die Befugnis, nicht das Papier.
Viele Systeme setzen „Vollmacht“ pauschal mit وکالتنامه gleich. In einem Vertretungsstreit macht das aus der rechtlichen Befugnis ein Dokument; die Frage, ob jemand wirksam handeln durfte, wird verdeckt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.