Antrag
Wniosek für den Verfahrensantrag. Żądanie ist das konkrete Begehren im Klageantrag, pozew nur die Klageschrift.
Deutsch „Antrag“ kann den Schriftsatz, die Verfahrenshandlung oder den Inhalt des Begehrens meinen. Polnisch trennt stärker. Wniosek ist der Verfahrensantrag, żądanie der verlangte Ausspruch, pozew die Klageschrift. Diese Trennung ist wichtig, weil ein Antrag auf Fristverlängerung anders funktioniert als der Klageantrag auf Zahlung oder Unterlassung.
„Einen Antrag stellen“ heißt złożyć wniosek oder wnieść wniosek, nicht „postawić wniosek“ im juristischen Standard.
Klageantrag nicht automatisch mit wniosek übersetzen, oft ist żądanie pozwu oder żądanie gemeint.
Pozew statt wniosek macht aus einem Nebenantrag eine neue Klage.
Oddalić wniosek und odrzucić wniosek nicht verwechseln; das eine betrifft die Begründetheit, das andere meist Zulässigkeit oder Form.
Schriftsatz, Behördenformular, Klageantrag: wniosek ist sicher, wenn eine Verfahrenshandlung beantragt wird. Geht es um den Inhalt der Klage, muss żądanie geprüft werden. Sonst werden Form und Rechtsschutzziel vermischt.
Der Standardtreffer wniosek verdeckt den Klageantrag als żądanie. Dann klingt das eigentliche Rechtsschutzziel wie eine bloße Verfahrensbitte.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.