Klage
Pozew für die Klageschrift, powództwo für die Klage als prozessuales Begehren. Skarga nur bei bestimmten Beschwerden oder Sonderverfahren.
Deutsch „Klage“ kann das Dokument, das Verfahren oder das Begehren meinen. Polnisch trennt zwischen pozew als Schriftsatz und powództwo als prozessualem Begehren. Diese Trennung ist im Zivilprozess wichtig, weil man einen pozew einreicht, aber ein powództwo erhebt oder abweist. Skarga ist für manche Sonderwege richtig, aber keine neutrale Zivilklage.
„Klage einreichen“ heißt złożyć pozew oder wnieść pozew.
„Klage abweisen“ heißt oddalić powództwo, nicht oddalić pozew im sauberen Urteilsstil.
Skarga statt pozew kann das Verfahren falsch einordnen.
Klageentwurf, Urteilstenor, Verfahrensbericht: das Dokument braucht pozew, das Begehren braucht powództwo. Diese Unterscheidung wirkt klein, macht aber polnische Prozesssprache erst sauber.
Pozew wird gern für jede „Klage“ genommen. Im Urteilstenor ist aber häufig powództwo gemeint; sonst wird das Rechtsschutzbegehren mit dem einleitenden Schriftsatz verwechselt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.