Rücktritt
Odstąpienie für den Rücktritt vom Vertrag. Rezygnacja ist meist nur Aufgabe oder Verzicht, wypowiedzenie bleibt Kündigung.
Deutsch trennt Rücktritt und Kündigung, im Alltag verschwimmt das aber. Polnisch muss diese Grenze halten. Odstąpienie od umowy bedeutet nicht bloß, dass man nicht weitermacht, sondern führt je nach Kontext zur Rückabwicklung oder zu besonderen gesetzlichen Folgen. Wypowiedzenie beendet ein Dauerschuldverhältnis für die Zukunft. Rezygnacja ist meist keine präzise juristische Lösung.
„Vom Vertrag zurücktreten“ heißt odstąpić od umowy, nicht „zrezygnować z umowy“ im Vertragstext.
Rücktrittsrecht heißt prawo odstąpienia, nicht prawo wypowiedzenia.
Wypowiedzenie statt odstąpienie ändert die Rechtsfolge von Rückabwicklung zu Beendigung für die Zukunft.
Kaufrecht, Verbraucherrecht, Leistungsstörung: Rücktritt muss als odstąpienie erscheinen, wenn Rückabwicklung oder gesetzliches Rücktrittsrecht gemeint ist. Bei Miet- oder Arbeitsverträgen kann dagegen Kündigung vorliegen. Diese Grenze ist materiellrechtlich wichtig, nicht nur sprachlich.
Der scheinbar natürliche Treffer rezygnacja klingt nach Aufgabe oder Verzicht. Für den rechtlichen Rücktritt braucht der Text odstąpienie od umowy, sonst geht die Rückabwicklungsnähe verloren.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.