Urteil
Wyrok für das Urteil im gerichtlichen Verfahren. Orzeczenie ist der Oberbegriff für gerichtliche Entscheidungen, postanowienie der Beschluss.
Deutsch „Urteil“ ist enger als Entscheidung. Polnisch wyrok bezeichnet das Urteil, während orzeczenie alle gerichtlichen Entscheidungen erfassen kann. Postanowienie ist kein Urteil, sondern Beschluss. In Rechtsmittel-, Zustellungs- und Vollstreckungstexten muss diese Unterscheidung stimmen, weil unterschiedliche Fristen und Rechtsmittel daran hängen können.
„Ein Urteil erlassen“ heißt wydać wyrok.
Orzeczenie ist nützlich als Oberbegriff, aber zu weit, wenn der deutsche Text ausdrücklich Urteil sagt.
Postanowienie nicht als Urteil übersetzen, auch wenn es eine gerichtliche Entscheidung ist.
Tenor, Rechtsmittelbelehrung, Vollstreckungsklausel: wyrok ist nur dann richtig, wenn wirklich ein Urteil vorliegt. Für eine Sammelbezeichnung kann orzeczenie passen. Ein Beschluss bleibt postanowienie.
Die Verallgemeinerung zu orzeczenie ist bequem, aber zu weit. In Rechtsmittelfristen und Vollstreckung kann gerade die Entscheidungsform wyrok zählen, nicht irgendeine gerichtliche Entscheidung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.