Vertrag
Vertrag als bindendes Rechtsgeschäft grundsätzlich mit contrato übersetzen. Acordo nur wählen, wenn wirklich die Einigung, Vereinbarung oder ein Vergleich im Vordergrund steht.
Der deutsche Vertrag ist im juristischen Kern das Rechtsgeschäft, das Rechte und Pflichten begründet. Portugiesisch trifft das mit contrato. Acordo ist weiter und kann bloß die Verständigung meinen; in Vergleichs- und Einigungskontexten ist es aber richtig. Deshalb nicht vom deutschen Wort „Vereinbarung“ her denken, sondern von der bindenden Vertragsstruktur.
„Einen Vertrag schließen“ heißt celebrar um contrato oder concluir um contrato, nicht fechar um contrato.
Acordo klingt zu weich, wenn Leistungspflichten und Durchsetzbarkeit gemeint sind.
Convenção nicht als Allzweckwort für Vertrag verwenden.
Kaufvertrag, Dienstleistungsvertrag, Vertragsentwurf: contrato ist die sichere Leitlösung. Acordo passt erst, wenn der Text eher die Einigung, den Vergleich oder eine nicht zwingend vertragliche Verständigung meint.
Automatische Übersetzung rutscht bei „Vertrag“ leicht zu acordo. In einer Vertragsurkunde klingt das harmloser als contrato und kann die rechtliche Bindung wie eine bloße Einigung erscheinen lassen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.