Gewährleistung
garanție legală für gesetzliche Gewährleistung, răspundere pentru vicii für Mängelhaftung. garanție comercială ist freiwillige Garantie.
Deutsch trennt „Gewährleistung“ und „Garantie“ stärker als viele Alltagstexte. Rumänisch verwendet garanție legală für gesetzliche Rechte und garanție comercială für eine freiwillige Zusage. Bei Kaufverträgen kann răspundere pentru vicii genauer sein, wenn es um die Mängelhaftung des Verkäufers geht.
Garanție allein kann Garantie oder Gewährleistung bedeuten und ist ohne Zusatz riskant.
Garanție comercială ist nicht die gesetzliche Gewährleistung.
Răspundere pentru vicii passt nicht, wenn der Text nur eine Herstellergarantie beschreibt.
Kaufvertrag, AGB, Verbraucherinformation: hier darf gesetzliche Gewährleistung nicht zur freiwilligen Garantie werden. Der Zusatz legală oder der Bezug auf vicii verhindert genau diese Verschiebung.
Der Maschinenfehler bei „Gewährleistung“ ist die Verkürzung auf garanție. In Verbraucherinformationen verschwindet dann der Unterschied zwischen gesetzlicher garanție legală und freiwilliger garanție comercială.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.