Mangel
Nimm „fel“, wenn eine Sache, Leistung oder Ware rechtlich mangelhaft ist. Bei abstraktem Fehlen von etwas kann ein anderer Ausdruck nötig sein.
Deutsch unterscheidet Sachmangel, Rechtsmangel und sonstige Mängel. Schwedisch verwendet „fel“ als Grundbegriff und konkretisiert mit „fel i varan“, „rättsligt fel“ oder „brist“.
Nicht jedes deutsche „Mangel“ mit „brist“ übersetzen. In Kaufrechtsfällen ist „fel“ fast immer der juristische Kernbegriff.
Schwedisch klingt natürlich mit „fel i varan“, „åberopa fel“, „avhjälpa felet“ und „reklamera felet“.
Automatische Übersetzung unterschätzt, wie breit „fel“ im schwedischen Kaufrecht verwendet wird, und greift unnötig zu wörtlichen oder technischen Alternativen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.