Verjährung
Nimm „premlčanie“, wenn ein Anspruch nach Zeitablauf verjährt. „Preklúzia“ ist die Ausschlussfrist mit stärkerem Rechtsverlust.
Deutsch „Verjährung“ entspricht im slowakischen Recht grundsätzlich premlčanie. Entscheidend ist die Abgrenzung zur preklúzia: Bei Verjährung geht es um Durchsetzbarkeit, bei Präklusion kann das Recht selbst erlöschen.
„Verjährungsfrist“ heißt premlčacia lehota.
„Einrede der Verjährung“ heißt námietka premlčania.
Preklúzia nicht als Standard für Verjährung verwenden.
„Unverjährbar“ heißt nepremlčateľný, nicht „bez lehoty“.
Ansprüche, Klagefristen und Mahnungen verlangen die Prüfung, ob Verjährung oder Ausschlussfrist gemeint ist. Premlčanie betrifft die Verjährung, preklúzia den Rechtsverlust nach Fristablauf. Die falsche Wahl verändert die Rechtsfolge.
Wenn premlčanie und preklúzia vermischt werden, ändert sich die Rechtsfolge. Aus Verjährung wird dann eine Ausschlussfrist oder umgekehrt; für Anspruchsdurchsetzung und Einrede ist das nicht nur stilistisch.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.