Anfechtung
Nimm „izpodbijanje“, wenn ein Rechtsgeschäft, Beschluss oder eine Entscheidung angefochten wird. Bei der Anfechtbarkeit als Eigenschaft ist „izpodbojnost“ genauer.
„Anfechtung“ kann im Deutschen Handlung, Rechtsbehelf oder Anfechtbarkeit meinen. Slowenisch trennt izpodbijanje als Vorgang von izpodbojnost als Zustand. Pritožba ist nur dann richtig, wenn es tatsächlich um eine Berufung oder Beschwerde gegen eine Entscheidung geht.
„Ein Rechtsgeschäft anfechten“ heißt izpodbijati pravni posel.
„Anfechtbarkeit“ ist izpodbojnost, nicht izpodbijanje.
Pritožba nicht verwenden, wenn kein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung gemeint ist.
Willensmängel, Gesellschafterbeschlüsse und Insolvenzrecht verlangen genaue Einordnung. Handlung, Zustand und Rechtsmittel dürfen nicht in einem Wort verschwimmen.
Bei „Anfechtung“ nimmt die Maschine häufig izpodbijanje für alles. Das passt für die Handlung, aber nicht für izpodbojnost. In Rechtsfolgenklauseln wird dadurch aus einem Zustand ein Vorgang.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.