Anfechtung

izpodbijanje
Substantiv · Juristisch

Nimm „izpodbijanje“, wenn ein Rechtsgeschäft, Beschluss oder eine Entscheidung angefochten wird. Bei der Anfechtbarkeit als Eigenschaft ist „izpodbojnost“ genauer.

izpodbijanje
Anfechtung oder Bestreiten der Wirksamkeit einer Rechtshandlung, eines Beschlusses oder einer Entscheidung.
izpodbojnost
Anfechtbarkeit oder relative Unwirksamkeit als Rechtszustand.
izpodbijati
anfechten, bestreiten oder gerichtlich angreifen.
pritožba
Rechtsmittel gegen eine Entscheidung, nicht jede Anfechtung.
Mehr dazu
Warum

„Anfechtung“ kann im Deutschen Handlung, Rechtsbehelf oder Anfechtbarkeit meinen. Slowenisch trennt izpodbijanje als Vorgang von izpodbojnost als Zustand. Pritožba ist nur dann richtig, wenn es tatsächlich um eine Berufung oder Beschwerde gegen eine Entscheidung geht.

Typische Fehler

„Ein Rechtsgeschäft anfechten“ heißt izpodbijati pravni posel.

„Anfechtbarkeit“ ist izpodbojnost, nicht izpodbijanje.

Pritožba nicht verwenden, wenn kein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung gemeint ist.

Beispiele
ein Rechtsgeschäft anfechten izpodbijati pravni posel
Anfechtung eines Beschlusses izpodbijanje sklepa
Anfechtbarkeit izpodbojnost
Berufung gegen ein Urteil pritožba zoper sodbo
Worauf es ankommt

Willensmängel, Gesellschafterbeschlüsse und Insolvenzrecht verlangen genaue Einordnung. Handlung, Zustand und Rechtsmittel dürfen nicht in einem Wort verschwimmen.

Was die Maschine übersieht

Bei „Anfechtung“ nimmt die Maschine häufig izpodbijanje für alles. Das passt für die Handlung, aber nicht für izpodbojnost. In Rechtsfolgenklauseln wird dadurch aus einem Zustand ein Vorgang.

Ähnliche Begriffe

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.