Klage
Nimm „tožba“, wenn die gerichtliche Klage gemeint ist. „Tožbeni zahtevek“ ist der Klageantrag, „pritožba“ die Beschwerde oder Berufung.
Deutsch spricht oft allgemein von „Klage“, auch wenn im Satz eigentlich der Antrag, das Begehren oder ein Rechtsmittel gemeint ist. Slowenisch trennt tožba als Klage von tožbeni zahtevek als Inhalt des Begehrens. Pritožba ist ein anderes Stadium des Verfahrens und darf nicht für die Einleitung der Klage verwendet werden.
„Klage erheben“ heißt vložiti tožbo, nicht dvigniti tožbo.
„Klage abweisen“ ist zavrniti tožbo oder zavrniti tožbeni zahtevek, je nachdem, ob die Klage oder das Begehren gemeint ist.
Pritožba ist keine Klage, sondern ein Rechtsmittel.
Gerichtliche Texte brauchen die Trennung zwischen tožba und tožbeni zahtevek. Gerade Urteilsformeln und Prozessanträge werden sonst unscharf.
Bei „Klage“ vermischt die Maschine leicht tožba und zahtevek. Im Urteil kann dadurch unklar werden, ob das Gericht das Verfahren, die Klageschrift oder das konkrete Begehren meint.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.