Anfechtung
Nimm „impugnación“, wenn eine Entscheidung, ein Verwaltungsakt oder eine Verfahrenshandlung angegriffen wird. Bei Willensmängeln im Vertragsrecht passt oft „anulación“ oder „acción de anulabilidad“ besser.
Deutsch „Anfechtung“ deckt zwei große Felder ab: das Angreifen einer Entscheidung und die rechtsgeschäftliche Anfechtung wegen Irrtum, Täuschung oder Drohung. Spanisch trennt hier stärker zwischen impugnación, anulación und anulabilidad.
„Anfechtung eines Urteils“ ist impugnación de una sentencia oder recurso contra una sentencia.
„Anfechtung eines Vertrags wegen Irrtums“ ist eher anulación/anulabilidad del contrato por error.
„Anfechtbar“ heißt nicht immer impugnable; im Vertragsrecht oft anulable.
Urteil, Bescheid, Verwaltungsakt, Vertragsschluss: impugnación passt für das Angreifen einer Entscheidung. Bei Irrtum, Täuschung oder Drohung im Vertrag muss anulabilidad oder anulación geprüft werden. Sonst wird aus Vertragsanfechtung ein Rechtsmittel.
Die Maschine macht aus „Anfechtung“ häufig impugnación. Das passt für Entscheidungen, aber nicht zwingend für Willensmängel im Vertrag; dort kann anulación oder anulabilidad nötig sein. Sonst wird eine rechtsgeschäftliche Anfechtung wie ein Rechtsmittel behandelt.
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