Rechtsmittel
Nimm „recurso“, wenn ein gesetzlich vorgesehenes Mittel zur Anfechtung einer Entscheidung gemeint ist. „Remedio“ ist breiter und oft angloamerikanisch geprägt; „impugnación“ betont den Akt des Anfechtens.
Das deutsche „Rechtsmittel“ ist im Spanischen meist recurso, aber „Rechtsbehelf“ kann breiter sein und je nach Kontext medio de impugnación oder recurso heißen. Apelación ist nur eine bestimmte Art von recurso. Remedio klingt in EU-, Menschenrechts- oder Common-Law-Kontexten möglich, aber im spanischen Prozessrecht oft zu unscharf.
„Rechtsmittel einlegen“ heißt interponer un recurso.
„zulässiges Rechtsmittel“ heißt recurso admisible oder recurso procedente.
„Rechtsmittelbelehrung“ lässt sich nicht wörtlich übersetzen; oft indicación de recursos oder información sobre los recursos disponibles.
„Berufung“ nicht als recurso allgemein übersetzen, sondern meist apelación.
Urteil, Bescheid, Rechtsmittelbelehrung: recurso ist der Oberbegriff. Bei „Rechtsbehelf“ muss geprüft werden, ob recurso, medio de impugnación oder remedio efectivo gemeint ist. Berufung, Beschwerde und Revision dürfen nicht zu einem einzigen Wort eingeebnet werden.
Bei „Rechtsmittel“ erscheint schnell remedio oder apelación. Remedio ist zu breit, apelación nur eine Rechtsmittelart; in Verfahrenshinweisen kann dadurch der Oberbegriff recurso oder die konkrete Rechtsmittelart falsch werden.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.