Vergleich
Nimm „transacción“, wenn ein Rechtsstreit oder eine Unsicherheit durch gegenseitige Zugeständnisse beigelegt wird. „Acuerdo“ ist allgemeiner; „conciliación“ bezeichnet eher das Verfahren oder die gütliche Einigung.
Deutsch „Vergleich“ kann das Ergebnis, den Vertrag oder die gerichtliche Protokollierung meinen. Spanisch transacción ist juristisch präzise, während acuerdo oft zu allgemein bleibt.
„gerichtlicher Vergleich“ heißt transacción judicial oder acuerdo judicial, je nach Kontext.
„einen Vergleich schließen“ heißt celebrar una transacción oder llegar a un acuerdo transaccional.
„Vergleichsverhandlungen“ sind negociaciones transaccionales oder negociaciones para alcanzar un acuerdo.
Gerichtsprotokoll, Streitbeilegung, Vergleichsangebot: transacción ist stark, wenn ein Rechtsstreit durch gegenseitige Zugeständnisse beendet wird. Für eine informelle Einigung bleibt acuerdo natürlicher; im Schlichtungskontext ist conciliación zu prüfen.
Bei „Vergleich“ landet die Maschine gern bei acuerdo. Wenn ein rechtlicher Vergleichsvertrag gemeint ist, braucht es transacción; sonst klingt die Streitbeilegung wie eine beliebige Einigung und die Wirkung der gegenseitigen Zugeständnisse wird schwächer.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.