Verzug
Nimm „mora“, wenn der rechtliche Schuldner- oder Gläubigerverzug gemeint ist. „Retraso“ beschreibt nur eine Verspätung; „demora“ ist alltagssprachlicher oder verwaltungsnah und nicht immer der technische Verzugsbegriff.
Im Deutschen wird „Verzug“ oft technisch verwendet. Spanisch trennt zwischen dem rechtlichen Zustand der mora und der bloßen zeitlichen Verzögerung retraso. Wer Verzug immer mit retraso übersetzt, verliert Zinsen, Mahnung, Fälligkeit und Verzugsfolgen; wer jede Verspätung mora nennt, macht sie unnötig juristisch.
„in Verzug geraten“ heißt incurrir en mora oder quedar constituido en mora.
„Schuldnerverzug“ heißt mora del deudor oder mora debitoris.
„Verzugszinsen“ heißen intereses de demora oder intereses moratorios.
Retraso genügt, wenn nur faktisch etwas spät passiert, ohne rechtliche Verzugsfolgen.
Mahnung, Fälligkeit, Verzugszinsen, Liefertermin: mora passt, sobald rechtliche Verzugsfolgen gemeint sind. Bei bloßer Verspätung ohne juristischen Mechanismus bleibt retraso natürlicher. Gerade Verzugszinsen bilden eine eigene feste Sprache.
„Verzug“ wird automatisch gern zu retraso, also bloßer Verspätung. Im Schuldrecht braucht es mora, weil daran Fälligkeit, Mahnung, Verzugszinsen und Rechtsfolgen hängen; mit retraso gehen diese Folgen im Text verloren.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.