Nichterfüllung
Nimm „incumplimiento“, wenn eine Pflicht, ein Vertrag oder eine Anordnung nicht erfüllt wird. „Infracción“ passt bei Regel- oder Gesetzesverstößen; „violación“ ist stärker und oft grundrechts-, völkerrechts- oder strafrechtlich gefärbt.
„Nichterfüllung“ ist im Spanischen meistens incumplimiento, aber nicht jeder deutsche „Verstoß“ oder jede „Pflichtverletzung“ ist so zu übersetzen. Bei Gesetzes- oder Verwaltungsverstößen kann infracción präziser sein. Violación sollte man nicht als Standard nehmen, weil es stärker und in vielen Registern zu dramatisch klingt.
„Nichterfüllung des Vertrags“ heißt incumplimiento del contrato oder incumplimiento contractual.
„Verstoß gegen Vorschriften“ ist häufig infracción de normas, nicht incumplimiento del contrato.
„schwere Pflichtverletzung“ kann incumplimiento grave heißen, nicht automatisch violación grave.
„Nichtleistung“ kann falta de prestación oder incumplimiento sein, je nach dogmatischem Kontext.
Vertrag, Zahlungsfrist, behördliche Anordnung: incumplimiento ist der Leitbegriff für nicht erfüllte Pflichten. Bei Bußgeld, Verwaltungsverstoß oder Strafnorm sollte infracción geprüft werden. Violación nur nehmen, wenn der Text eine besonders starke Rechtsverletzung meint.
Eine automatische Übersetzung vereinheitlicht „Nichterfüllung“ häufig als incumplimiento. Bei Normverstößen, Sanktionen oder schweren Rechtsverletzungen kann infracción oder violación näher liegen; sonst klingt ein Verwaltungsverstoß wie eine Vertragsstörung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.