Eigentum
„Vlastnictví“ oder „vlastnické právo“ für das dingliche Eigentumsrecht. „Majetek“ ist Vermögen, „držba“ Besitz.
Deutsch trennt im Alltag nicht immer sauber zwischen Eigentum, Besitz und Vermögen. Tschechisch braucht die Unterscheidung: vlastnictví oder vlastnické právo für das Eigentumsrecht, držba für Besitz und majetek für Vermögen. Diese Trennung ist im Grundbuch, bei Herausgabeansprüchen und Sicherheiten entscheidend, weil nicht jeder Besitzer Eigentümer ist und nicht jedes Vermögen dingliches Eigentum bezeichnet.
„Eigentum übertragen“ heißt převést vlastnické právo oder převést vlastnictví, nicht „převést majetek“, wenn das dingliche Recht gemeint ist.
„Besitz“ ist držba oder detence je nach Kontext, nicht vlastnictví.
Majetek passt für Vermögen, Nachlass oder Unternehmensvermögen, aber nicht automatisch für Eigentum an einer konkreten Sache.
Ein Kaufvertrag, ein Grundbuchauszug, eine Herausgabeklage: hier muss Eigentum von Besitz und Vermögen getrennt werden. Vlastnické právo macht das dingliche Recht sichtbar, majetek bleibt wirtschaftlich und breit.
Maschinell wird „Eigentum“ leicht zu majetek, weil das nach Vermögen oder property klingt. Bei Eigentumsübergang und Grundbuchtexten reicht das nicht; vlastnictví oder vlastnické právo benennt das dingliche Recht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.