Ehe
Nimm evlilik, wenn die Ehe als Zustand oder als Einrichtung gemeint ist; evlilik birliği, wenn der Gesetzestext von der ehelichen Gemeinschaft spricht, etwa bei ihrer Zerrüttung; nikâh, wenn der Trauungsakt gemeint ist. Im Zweifel entscheidet, ob ein Zustand, eine Rechtsgemeinschaft oder ein Akt beschrieben wird.
Das türkische Zivilgesetzbuch arbeitet mit der evlilik birliği, der ehelichen Gemeinschaft, und knüpft daran den allgemeinen Scheidungsgrund: ist sie so tief zerrüttet, dass den Eheleuten das Zusammenleben nicht mehr zuzumuten ist, kann jeder von ihnen die Scheidung verlangen. Evlilik ist demgegenüber das breite Wort für den Zustand des Verheiratetseins, und nikâh bezeichnet weder den Zustand noch die Gemeinschaft, sondern den Akt der Trauung. Deutsch trägt alle drei mit einem Wort, denn wer sagt, zwei Menschen hätten die Ehe geschlossen, meint den Akt, und wer sagt, die Ehe sei zerrüttet, meint die Gemeinschaft.
Nikâh ist die Trauung und nicht der Zustand des Verheiratetseins.
Der Gesetzestext spricht von der evlilik birliği; wer nur evlilik setzt, verliert den Anknüpfungspunkt des Scheidungsgrundes.
Evlenme bezeichnet die Eheschließung als Vorgang, evlilik den Zustand danach.
Dinî nikâh ist die religiöse Trauung und begründet für sich keine Ehe im Rechtssinn.
Standesamtliche Urkunden, Aufenthaltsanträge, Rentenbescheide: überall steht dasselbe deutsche Wort für drei verschiedene Dinge. Wird der Trauungsakt gesetzt, wo der Zustand gemeint ist, liest die Behörde ein Datum statt einer Dauer. Und wer den Gesetzesbegriff der ehelichen Gemeinschaft durch das Alltagswort ersetzt, nimmt einer Scheidungsklage ihren Anknüpfungspunkt.
Zustand und Akt trennt das Türkische, und die automatische Übersetzung wirft beides zusammen: für „Ehe“ liefert sie mitunter nikâh, das Wort der Trauung. Ein Satz über eine seit zwanzig Jahren bestehende Ehe beschreibt dann eine Zeremonie. Den Gesetzesbegriff der ehelichen Gemeinschaft trifft sie so gut wie nie.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.